Kompensatorische Assistenz

Kompensatorische Assistenz

Kompensatorische Assistenz

Auch die Kompensatorische Assistenz ist wie die Qualifizierte Assistenz eine Leistung der sozialen Teilhabe nach dem Bundesteilhabegesetz (BTHG).

Sie stellt bei volljährigen Menschen mit psychischer Erkrankung häufig eine Ergänzung zur Qualifizierten Assistenz dar und umfasst anders als diese die teilweise oder vollständige Übernahme von Tätigkeiten.

Ziel dieser Form der ambulanten Hilfestellung ist nicht die Befähigung, die Anleitung oder die Beratung von Hilfesuchenden, sondern ausschließlich die Übernahme von Aufgaben, welche aufgrund der bestehenden Beeinträchtigung nicht selbstständig umgesetzt werden kann.

Die Unterstützung kann nach individueller Vereinbarung folgende Angebote umfassen:

  • Einkaufsbegleitung
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung
  • Begleitung bei außerhäusigen Aktivitäten